Allgemeine Geschäftsbedingungen der

WOLPERS-TECHNIK GmbH

Oststraße 138, 22844 Norderstedt


1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wolpers-Technik GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

2. Lieferungen und Leistungen

2.1. Die Angebote und Auftragsbestätigung der Wolpers-Technik GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten.

2.2. Die Wolpers-Technik GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

2.3. Wir setzen einen Mindestbestellwert in Höhe von 15€ voraus. Dieser Mindestbestellwert bezieht sich auf den Nettowarenwert und schließt Versand- und Montagekosten aus. Bei Bestellungen unter dem Mindestbestellwert ist daher ein Mindermengenzuschlag erforderlich, dessen Höhe sich aus dem Bestellwert und der Differenz bis zum Mindestbestellwert ergibt.

2.4. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen der Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Wolpers-Technik GmbH hergeleitet werden können.

2.5. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, inkl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer ab Lager 22844 Norderstedt, Oststraße 138 oder bei Direktversand ab der deutschen Grenze bzw. deutscher Einfuhrhäfen.

2.6. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Wolpers-Technik GmbH ausdrücklich vorbehalten.


2.7. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Wolpers-Technik GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

2.8. Von der Wolpers-Technik GmbH genannte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei der Wolpers-Technik GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Wolpers-Technik GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlichen gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der sonstigen Ansprüche nach §§ 280 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Wolpers-Technik GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von der Wolpers-Technik GmbH zu vertreten ist.

 

3. Prüfung und Gefahrenübergang

3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 3 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

3.3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der Wolpers-Technik GmbH benannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Wolpers-Technik GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware vom Käufer abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über. Die Bestimmungen aus 3.3. gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

3.4. Austauschteile (AT-Teile) sind innerhalb von 7 Kalendertagen frachtfrei an die Wolpers-Technik GmbH zurückzusenden. Die zurück gesandten Teile müssen vollständig sein und sich im reparaturfähigen Zustand befinden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung sieht sich die Wolpers-Technik GmbH gezwungen, den Wiederbeschaffungspreis zu berechnen.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wolpers-Technik GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Wolpers-Technik GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Wolpers-Technik GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Wolpers-Technik GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

4.2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Wolpers-Technik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

4.3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Wolpers-Technik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

 

5. Zahlung

5.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder Überweisung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

5.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Wolpers-Technik GmbH ist zulässig.

5.4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung eines oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

5.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

5.6. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

6. Gewährleistung

6.1. Ist die Sache mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

6.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.

6.3. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt für Neuware 2 Jahre und beginnt mit Gefahrübergang im Sinne von Ziffer 3.3. Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte, sog. B-Ware-Artikel, ist ausgeschlossen.

6.4. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln besteht für die Wolpers-Technik GmbH die Wahl zwischen Reparaturleistungen oder Ersatzlieferung. Die Wolpers-Technik GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie faktisch unmöglich oder unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Nacherfüllungsleistung behält sich die Wolpers-Technik GmbH eine Nachfrist von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Erst in zweiter Linie kann der Käufer wahlweise von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Jedoch kann der Käufer erst nach zweimaligem Fehlschlag der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des Käufers ist jedoch ausgeschlossen wenn der Mangel nur geringfügig ist.

6.5. Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde an Wolpers-Technik GmbH zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten wird die Annahme durch die Wolpers-Technik GmbH verweigert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Wolpers-Technik GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

6.6. Im Falle der Reparaturleistung übernimmt die Wolpers-Technik GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten die in Zusammenhang mit der Reparaturleistung stehen sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt die Wolpers-Technik GmbH soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

6.7. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Wolpers-Technik GmbH über.

6.8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Wolpers-Technik GmbH berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Wolpers-Technik GmbH berechnet. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Servicebedingungen der Wolpers-Technik GmbH.

6.9. Bei Reparaturen kann die Wolpers-Technik GmbH eine Gewährleistung nur auf die, von der Wolpers-Technik GmbH ausgetauschten Bauteilen geben.

 

7. Haftung und weitergehende Gewährleistung

7.1. Die Wolpers-Technik GmbH übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in Hersteller und Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadenersatzansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen -ausgeschlossen. Die Wolpers-Technik GmbH haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Rückgriff des Käufers gem. § 478Abs.5BGB ist ausgeschlossen.

7.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Export und Importgenehmigungen

8.1. Von der Wolpers-Technik GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten- einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Käufer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

8.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Wolpers-Technik GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen der Wolpers-Technik GmbH.

 

9. EG-Einfuhrumsatzsteuer 

9.1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Wolpers-Technik GmbH ohne gesonderte Aufforderung. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren u.a. hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Wolpers-Technik GmbH zu erteilen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -der bei der Wolpers-Technik GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht zu ersetzen.

 

10. Anwendbares Recht

10.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10.2. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Wolpers-Technik GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, findet das Fernabgesetz (FernAbsG) als reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung. Norderstedt ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Norderstedt Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungs- ordnung.


10.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden eine Regulierungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

10.4. Die Auftragsabwicklung innerhalb der Wolpers-Technik GmbH erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Wolpers-Technik GmbH in rahmenvertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Wolpers-Technik GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gehaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der Wolpers-Technik GmbH verwendet.